Regelung für Mitglieder des Südtiroler Laufverein
AUFNAHME NEUER MITGLIEDER
Neuaufnahmen müssen schriftlich per E-Mail (suedtiroler.laufverein@gmail.com) erfolgen. Neuaufnahmen werden vom Vorstand beschlossen.
MITGLIEDSBEITRAG
Mitgliedsbeitrag für bestehende Mitglieder
Alter bis 31. Jänner ab 01. Februar
Kinder bzw. Jugendliche (bis 18 Jahre) 20 € 30 €
Studenten (von 19 bis 25 Jahre) 50 € 60 €
Berufstätige/Erwachsene (ab 18 Jahre)
und Studenten (ab 26 Jahre) 100 € 130 €
Gönnerbeitrag (nicht FIDAL-tesserierte Mitglieder) 25 € 25 €
Mitgliedsbeitrag für “NEUE” Mitglieder: (gilt nur für das 1. Jahr)
Alter Mitgliedsbeitrag
Kinder bzw. Jugendliche (bis 18 Jahre) 50 €
Studenten (von 19 bis 25 Jahre) 100 €
Erwachsene (ab 26 Jahre) 200 €
Gönnerbeitrag (nicht FIDAL-tesserierte Mitglieder) 25 €
Bei neuen Mitgliedern beinhaltet der Mitgliedsbeitrag folgendes:
Trainingsanzug, Laufdress, Anmeldung bei Fidal (Ausnahme: Gönner-Mitglieder)
Bankkoordinaten: Südtiroler Sparkasse - IBAN IT26D0604558160000000709000
Wird der Mitglieds- bzw. Gönnerbeitrag nicht bis zum 28. Februar eingezahlt, verfällt die Mitgliedschaft automatisch.
ÄRZTLICHES ZEUGNIS:
Die sportmedizinische Tauglichkeitsvisite ist jährlich zu erneuern. Das Zeugnis muss ausdrücklich für die Sportart "Leichtathletik" ausgestellt werden. Ohne ärztliches Zeugnis kann die Fidal-Tesserierung nicht durchgeführt werden und es ist auch nicht erlaubt, an Wettkämpfen teilzunehmen (weder im In- noch im Ausland!). Das Original des sportärztlichen Zeugnisses muss dem Verein ausgehändigt werden.
EINSCHREIBUNGEN ZU DEN RENNEN DURCH DEN VEREIN
Die Einschreibungen für die Teilnahme an den gewünschten Rennen sind “ausschließlich” mittels Email an die E-Mail office.laufverein@gmail.com mitzuteilen.
Läufe in Italien:
Als FIDAL-Mitglied darf man nur bei Läufen teilnehmen, welche von der Fidal bzw. von einer ESP (“Ente di Promozione sportiva”) wie CSI, UISP, Libertas organisiert werden. Für andere Läufe wird der Vorstand von Fall zu Fall entscheiden.
Läufe im Ausland:
Bei Läufen im Ausland gelten die Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. des jeweiligen Landes.
Anmeldegebühr (In- und Ausland):
Die Anmeldungen sollen frühzeitig erfolgen, d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem wenn möglich die günstigste Anmeldegebühr gilt und nicht später als 14 Tage vor dem Lauf.
Bei der Anmeldung ist genau die Bezeichnung des Laufes und die gewünschte Distanz anzugeben, z.B. Kalterersee Halbmarathon – Distanz: Panoramalauf
Regelung “TEURE LÄUFE”:
Als “Teure Läufe ”bezeichnen wir alle Rennen (Straßenläufe, Marathons, Halbmarathons, Bergläufe, Trailläufe, ...) bei denen die günstigste Anmeldegebühr mehr als 50 € beträgt. Für diese Läufe übernimmt der Verein einen Höchstbetrag von 50 €. Den Rest muss das jeweilige Mitglied dem Verein nach erfolgter Anmeldung gleich zurückzahlen. Beispiel: Dreizinnenlauf, Teilnahmegebühr: 65 € => dem Verein zurückzuerstatten: 15 €
Regelung RESTLICHE LÄUFE (Höchstbetrag Anmeldegebühr unter 50 €)
Bei den Läufen (Straßenläufe, Marathon, Halbmarathon, Bergläufe, Trailläufe ...) mit einer Anmeldegebühr von höchstens 50 € übernimmt der Verein die “niedrigste” Anmeldegebühr. Den Restbetrag (dieser wird ihm per E-Mail mitgeteilt) muss das Mitglied dem Verein nach erfolgter Anmeldung zurückzahlen.
Beispiel: Verona Halbmarathon Giulietta e Romeo
niedrigste Anmeldegebühr: 20 € - Anmeldegebühr beim Zeitpunkt der Anmeldung: 35 € - dem Verein zurückzuerstatten = 15 € => 35 € - 20 € (niedrigste Anmeldegebühr)
Benefizläufe (oder ähnliches):
Die Einschreibungen an Benefizläufen werden auch vom Verein durchgeführt. Allerdings ist hier die Anmeldegebühr komplett zurückzuerstatten.
Nichtantritt beim Lauf:
Sollte ein Athlet bei einem Lauf nicht antreten, muss er die gesamte Anmeldegebühr rückerstatten. Ausgenommen sind gesundheitliche Gründe (Krankheit, Verletzung).
Änderung Einschreibung:
Sollte ein Athlet nach bereits erfolgter Anmeldung die Einschreibung ändern wollen, weil er z.B. statt des Marathons nur den Halbmarathon laufen will, so muss der Athlet für diese Änderung selber sorgen. Eventuelle ersparte Anmeldegebühren sind dem Verein zurückzuzahlen.
BEKLEIDUNG DER MITGLIEDER (Aktive+Gönner)
Bei den Rennen und den Siegerehrungen ist es für das Mitglied verpflichtend, dass es sich in der offiziellen Bekleidung des Vereins präsentiert, die Vereinsfarben vertritt und die Sponsoren in der Öffentlichkeit aufscheinen lässt. Außerdem ist dies ein Zeichen dafür, dass sich der Athlet mit dem Verein identifiziert. Das Tragen der Vereinsbekleidung wird als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Verein angesehen.
Es darf nur mehr die AKTUELLE Vereinsbekleidung in der Öffentlichkeit getragen werden! Zudem werden nur mehr die Einschreibungen jener Mitglieder gemacht, welche die neue Vereinskleidung erworben haben. Die Gönner-Mitglieder können,müssen aber nicht unbedingt den neuen Vereinstrainer erwerben. Es ist aber untersagt die alte Vereinsbekleidung noch in der Öffentlichkeit zu benutzen. Eine Nichteinhaltung dieser Regelung hat eine schriftliche Mahnung zur Folge.
INTERNET
Die Mitglieder werden in Kenntnis gesetzt, dass Fotos der Athleten für die sozialen Medien des Südtiroler Laufvereins (Internetseite des Vereins und des Kalterersee Halbmarathons, der Facebookseite, der Whatsapp-Gruppe und der Berichte für das Eppaner Gemeindeblatt) benutzt werden. Weiters ist jedes Mitglied einverstanden, dass seine Daten für die Einschreibung zu Rennen weitergegeben bzw. weiterverarbeitet werden.
Der Vorstand